Klasse.

Das sind unsere Ausbildungsklassen:

A1 Icon Motorrad

Leichtkrafträder mit max. 125 ccm Hubraum und max. 11 kW Motorleistung. Mit der Klasse A1 dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Leichtkrafträdern fahren werden, deren Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h gedrosselt ist. Mindestalter 16 Jahre
Eingeschlossenen: M

A unbeschränkt Icon Motorrad

(beschränkt) Krafträder mit und ohne Beiwagen bis max. 25 kW (34 PS) und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW, (nach 2-jähriger Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt) Mindestalter 18 Jahre
Eingeschlossenen: A1, M

A Icon Motorrad

(unbeschränkt) Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25 kW (34 PS) oder einer Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW, Mindestalter 25 Jahre
Eingeschlossenen: A beschränkt, A1, M

M Icon Motorrad

Moped, Mokick, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Elektromotor oder Hilfsmotor bis max. 50 ccm Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h. Mindestalter 16 Jahre

Mofa Icon Motorrad

Einsitzige, mit Elektro- oder Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum angetriebene Zweiräder, max. 25 km/h Höchstgeschwindigkeit
Mindestalter 15 Jahre

S Icon Quad

vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Quad) mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und einer Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg und einem Hubraum von max. 50 ccm , max. 4 kW Nutzleistung bei Verbrennungsmotoren oder max. 4 kW Nenndauerleistung bei Elektromotoren.
Mindestalter 16 Jahre

B Icon Auto

Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse bzw. über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t.
Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre ("Begleitetes Fahren mit 17")
Eingeschlossenen: M, L, S

BE Icon Autoh

Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg. (Die Obergrenzen der Gesamtmassen regelt die StVZO.) Besitz Führerscheinklasse B ist notwendig.
Mindestalter 18 Jahre bzw. 17 Jahre ("Begleitetes Fahren mit 17")

C Icon Lkwh

Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Mindestalter: Wenn die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre, oder 18 Jahre, wenn der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz vorliegt.
Besitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossenen: C1

CE Icon Lkwh

Kraftfahrzeuge (Lastzüge und Sattelzüge) über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse Mindestalter: Wenn die zulässige Gesamtmasse des Kraftfahrzeuges oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt, ist für Führer im gewerblichen Güterverkehr das Mindestalter 21 Jahre, oder 18 Jahre, wenn der Nachweis über den Erwerb der jeweils maßgeblichen Grundqualifikation nach Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz vorliegt. Besitz Führerscheinklasse C notwendig
Eingeschlossenen: C1E, BE, T

L Icon Trecker

Zugmaschinen in der Land- und Forstwirtschaft bis 32 km/h Höchstgeschwindigkeit (mit Anhänger Höchstgeschwindigkeit 25 km/h) sowie Stapler (auch mit Anhänger), selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Mindestalter 16 Jahre

T Icon Trecker

Zugmaschinen in der Land- und Forstwirtschaft mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 60 km/h und sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von max. 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Mindestalter: 16 Jahre (Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur Zugmaschinen bis 40 km/h.)
Eingeschlossenen: L, M, S