Berufskraftfahrer
Seit dem 10. September 2009 müssen Berufskraftfahrer zusätzlich zum Führerschein die Vorgaben des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes erfüllen. Wer seinen Führerschein der Klassen C1 bis CE vor dem 10. September 2009 erworben hat, ist gemäß Gesetz (Besitzstandswahrung) grundqualifiziert. Die Grundqualifizierung ist fünf Jahre gültig. Dann muss eine Weiterbildung erfolgen, die diese Grundqualifikation wiederum für fünf Jahre verlängert.
Für die „Alten Hasen“ gilt:
Wer seinen Führerschein der Klassen C1 bis CE vor dem 10. September 2009 erworben hat, sollte der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde spätestens acht Wochen vor dem 10. September 2014 eine entsprechende Weiterbildung nachweisen.
Für die „Neuen“ gilt:
Wer seinen Führerschein der Klassen C1 bis CE nach dem 9. September 2009 erworben hat, muss vor Beginn der gewerblichen Güterbeförderung seine Grundqua-lifikation der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde nachweisen.
Auch das ist wichtig:
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