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A

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Krafträder mit

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ oder

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,

auch mit Beiwagen.

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Fahrerlaubnisklasse ab 2013 A      Fahrerlaubnisklasse bis 2013 A

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Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • mit symmetrisch angeordneten Rädern und

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und

  • Leistung von mehr als 15 kW

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Fahrerlaubnisklasse ab 2013 A      Fahrerlaubnisklasse bis 2013 B

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