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A
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Krafträder mit
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Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
-
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,
auch mit Beiwagen.
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Fahrerlaubnisklasse ab 2013 A Fahrerlaubnisklasse bis 2013 A
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Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
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mit symmetrisch angeordneten Rädern und
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Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
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bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
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Leistung von mehr als 15 kW
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Fahrerlaubnisklasse ab 2013 A Fahrerlaubnisklasse bis 2013 B
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