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A1

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Krafträder mit

  • Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und

  • Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und

  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,

auch mit Beiwagen.

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Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.   Fahrerlaubnisklasse ab 2013 A1       Fahrerlaubnisklasse bis 2013 A1

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Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit

  • symmetrisch angeordneten Rädern und

  • Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und

  • Leistung von bis zu 15 kW

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Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.   Fahrerlaubnisklasse ab 2013 A1       Fahrerlaubnisklasse bis 2013 A1

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