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A1
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Krafträder mit
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Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und
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Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
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Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,1 kW/kg,
auch mit Beiwagen.
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Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen. Fahrerlaubnisklasse ab 2013 A1 Fahrerlaubnisklasse bis 2013 A1
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Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit
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symmetrisch angeordneten Rädern und
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Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder
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bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
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Leistung von bis zu 15 kW
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Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen. Fahrerlaubnisklasse ab 2013 A1 Fahrerlaubnisklasse bis 2013 A1
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