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B

Kraftfahrzeuge

(außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und

  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt.

   Fahrerlaubnisklasse ab 2013 B       Fahrerlaubnisklasse bis 2013 B  /  mit Anhänger (BE)

Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit

  • zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und

  • zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3 500 kg und nicht mehr als 4 250 kg

 Fahrerlaubnisklasse ab 2013 Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (keine eigene Fahrerlaubnisklasse)       Fahrerlaubnisklasse bis 2013 BE

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