B
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Kraftfahrzeuge
(außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
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mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg und
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gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,
auch mit Anhänger
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mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
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mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt.
Fahrerlaubnisklasse ab 2013 B Fahrerlaubnisklasse bis 2013 B / mit Anhänger (BE)
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Zugfahrzeug der Klasse B in Kombination mit einem Anhänger mit
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zulässiger Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und
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zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3 500 kg und nicht mehr als 4 250 kg
Fahrerlaubnisklasse ab 2013 Klasse B mit Schlüsselzahl 96 (keine eigene Fahrerlaubnisklasse) Fahrerlaubnisklasse bis 2013 BE
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