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![127886211_3544371038942047_1357198386611](https://static.wixstatic.com/media/561db3_0aa6e0049233490581d4db100ba2d2a9~mv2.jpg/v1/fill/w_147,h_39,al_c,q_80,usm_0.66_1.00_0.01,blur_2,enc_auto/561db3_0aa6e0049233490581d4db100ba2d2a9~mv2.jpg)
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Zugmaschinen
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Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und
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Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie
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selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und
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Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
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