A2
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Krafträder mit
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Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
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Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
auch mit Beiwagen.
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Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.
Fahrerlaubnisklasse ab 2013 A2 Fahrerlaubnisklasse bis 2013 A (leistungsbeschränkt)