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A2

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Krafträder mit

  • Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und

  • Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,

auch mit Beiwagen.

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Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen. 

 Fahrerlaubnisklasse ab 2013 A2       Fahrerlaubnisklasse bis 2013 A (leistungsbeschränkt)

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