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AM

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Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und

  • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder

  • einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,

auch mit Beiwagen.

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Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.   Fahrerlaubnisklasse ab 2013 AM       Fahrerlaubnisklasse bis 2013 M

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Dreirädrige Kleinkrafträder mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und

  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren

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Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.   Fahrerlaubnisklasse ab 2013 AM       Fahrerlaubnisklasse bis 2013 S

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Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und

  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder

  • maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und

  • Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)

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Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.   Fahrerlaubnisklasse ab 2013 AM       Fahrerlaubnisklasse bis 2013 S

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