AM
​
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit
-
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
-
einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
-
einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,
auch mit Beiwagen.
​
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen. Fahrerlaubnisklasse ab 2013 AM Fahrerlaubnisklasse bis 2013 M
​
Dreirädrige Kleinkrafträder mit
-
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
-
Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren
​
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen. Fahrerlaubnisklasse ab 2013 AM Fahrerlaubnisklasse bis 2013 S
​
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit
-
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
-
Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
-
maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
-
Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)
​
Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen. Fahrerlaubnisklasse ab 2013 AM Fahrerlaubnisklasse bis 2013 S
​