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AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und

  • einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder

  • einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren,

auch mit Beiwagen.

Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.   Fahrerlaubnisklasse ab 2013 AM       Fahrerlaubnisklasse bis 2013 M

Dreirädrige Kleinkrafträder mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und

  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren

Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.   Fahrerlaubnisklasse ab 2013 AM       Fahrerlaubnisklasse bis 2013 S

Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit

  • bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und

  • Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder

  • maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und

  • Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)

Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen.   Fahrerlaubnisklasse ab 2013 AM       Fahrerlaubnisklasse bis 2013 S

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