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C

Kraftfahrzeuge

(außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A) mit

  • mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg und

  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.

   Fahrerlaubnisklasse ab 2013 C      Fahrerlaubnisklasse bis 2013 C

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