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T

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Zugmaschinen

  • Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und

  • selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h

die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Stufenführerschein bei Klasse T

Das Mindestalter für Klasse T beträgt 16 Jahre. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger) geführt werden.

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   Fahrerlaubnisklasse ab 2013 T      Fahrerlaubnisklasse bis 2013 T

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