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![127886211_3544371038942047_1357198386611](https://static.wixstatic.com/media/561db3_0aa6e0049233490581d4db100ba2d2a9~mv2.jpg/v1/fill/w_980,h_258,al_c,q_80,usm_0.66_1.00_0.01,enc_avif,quality_auto/561db3_0aa6e0049233490581d4db100ba2d2a9~mv2.jpg)
T
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Zugmaschinen
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Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und
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selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)
Stufenführerschein bei Klasse T
Das Mindestalter für Klasse T beträgt 16 Jahre. Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Zugmaschinen bis 40 km/h (mit Anhänger) geführt werden.
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Fahrerlaubnisklasse ab 2013 T Fahrerlaubnisklasse bis 2013 T
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